Konflikte außergerichtlich lösen
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht entschieden werden. Mediation bietet die Möglichkeit, unterschiedliche Standpunkte in einem vertraulichen Rahmen zu klären und eine Lösung zu entwickeln, die von den Beteiligten selbst getragen wird.
Der wesentliche Unterschied zum gerichtlichen Verfahren liegt darin, dass die Entscheidung nicht an einen Dritten abgegeben wird. Die Beteiligten bestimmen selbst, worüber gesprochen wird und welche Lösung für sie in Betracht kommt. Der Mediator führt durch das Verfahren, strukturiert das Gespräch und unterstützt dabei, die wesentlichen Interessen und Konfliktpunkte herauszuarbeiten.
Rechtliche Fragen. Wirtschaftliche Interessen. Persönliche Anliegen.
Konflikte lassen sich häufig nicht auf ihre rechtliche Seite reduzieren. Gerade bei gesellschaftsrechtlichen, erbrechtlichen oder familiären Auseinandersetzungen spielen wirtschaftliche Interessen, persönliche Beziehungen und unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft eine wesentliche Rolle.
Mediation schafft einen Rahmen, in dem diese Aspekte gemeinsam betrachtet werden können.
Die juristische Erfahrung des Mediators erleichtert es, auch komplexe Sachverhalte rasch zu erfassen und rechtliche Zusammenhänge einzuordnen. Im Mittelpunkt steht jedoch nicht die Entscheidung darüber, wer Recht hat, sondern die Frage, welche Lösung für die Beteiligten sinnvoll und dauerhaft tragfähig ist.
Schwerpunkte
01
Wirtschaftsmediation
Wirtschaftliche Konflikte können erhebliche Zeit und Ressourcen binden und zugleich bestehende Geschäftsbeziehungen belasten.
Mediation eignet sich insbesondere bei Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen, Geschäftspartnern oder innerhalb von Organisationen. Neben den rechtlichen Positionen können wirtschaftliche Interessen, bestehende Abhängigkeiten und die weitere Zusammenarbeit berücksichtigt werden.
Ziel ist eine Lösung, die den konkreten Konflikt beendet und zugleich wirtschaftlich sinnvoll bleibt.
02
Gesellschafterstreit
Konflikte zwischen Gesellschaftern betreffen häufig grundlegende Fragen der Zusammenarbeit und der weiteren Entwicklung eines Unternehmens.
Anlass einer Mediation können insbesondere unterschiedliche Vorstellungen über Unternehmensführung oder Strategie, Beteiligungsverhältnisse, Nachfolgefragen, das Ausscheiden eines Gesellschafters oder die Beendigung einer gemeinsamen unternehmerischen Tätigkeit sein.
Eine Mediation ermöglicht es, unterschiedliche Interessen frühzeitig offenzulegen und eine Lösung zu entwickeln, die sowohl der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens als auch jener der Beteiligten Rechnung trägt.
03
Erbmediation
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind oftmals besonders vielschichtig. Neben rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen treffen familiäre Erwartungen, persönliche Beziehungen und mitunter lange zurückliegende Konflikte aufeinander.
Mediation kann sowohl vorsorglich als auch bei einem bereits bestehenden Erbstreit eingesetzt werden.
Gegenstand können insbesondere die Aufteilung von Vermögen und Liegenschaften, Unternehmensbeteiligungen, Pflichtteilsansprüche oder Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sein.
Gerade bei Familienvermögen kann eine einvernehmliche Lösung dazu beitragen, langwierige Verfahren zu vermeiden und bestehende Beziehungen nicht zusätzlich zu belasten.
04
Familienmediation
Familiäre Konflikte verlangen häufig mehr als eine ausschließlich rechtliche Betrachtung.
Eine Mediation bietet einen geschützten Rahmen, in dem unterschiedliche Interessen, Erwartungen und persönliche Anliegen offen angesprochen werden können.
Sie kann insbesondere bei Trennung und Scheidung, vermögensrechtlichen Fragen, innerfamiliären Konflikten sowie im Zusammenhang mit Vermögens- und Unternehmensnachfolgen sinnvoll sein.
Was Mediation ermöglicht
Mediation gibt den Beteiligten die Möglichkeit, die Lösung ihres Konflikts selbst zu gestalten.
Sie bietet insbesondere:
Vertraulichkeit und Diskretion
eine strukturierte und sachliche Gesprächsführung
eigenverantwortlich entwickelte Lösungen
die Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Interessen
flexible Gestaltungsmöglichkeiten
die Chance, persönliche oder wirtschaftliche Beziehungen zu erhalten
eine Alternative zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Eine Mediation kann sowohl vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens als auch während eines bereits anhängigen Verfahrens stattfinden.
Vertraulichkeit
Vertrauen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation.
Als eingetragener Mediator unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach dem ZivMediatG. Die im Rahmen der Mediation bekannt gewordenen Informationen werden vertraulich behandelt.
Damit entsteht ein geschützter Rahmen, in dem auch sensible Themen offen angesprochen und Lösungswege geprüft werden können.
Lösungen mit Bestand
Mediation bedeutet nicht, rechtliche Positionen auszublenden. Sie ermöglicht vielmehr, diese gemeinsam mit den wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Beteiligten zu betrachten.
Unser Ziel ist es, den Konflikt klar zu erfassen, die entscheidenden Fragen herauszuarbeiten und einen Rahmen zu schaffen, in dem eine einvernehmliche und dauerhafte Lösung möglich wird.
